Augen auf bei Immokauf!
Wohncloud Expertise für Vorsorgewohnungen und Kurzzeitvermietungen
Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner im Bereich Immobilienrecht! Wenn Sie darüber nachdenken, eine Vorsorgewohnung zu kaufen und zu vermieten, ist es entscheidend, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen. Wir beraten unsere Kunden gerne begleitend, offen, transparent und arbeiten ausschließlich mit den besten Juristen des Immobilienrechts in Österreich zusammen.
Augen auf beim Immobilienkauf!
Das Mietrechtsgesetz ist ein zentraler Aspekt, den Sie unbedingt im Blick haben sollten. Besonders bei älteren Neubauten aus den 60er und 70er Jahren, die häufig mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, kann dies erhebliche Auswirkungen auf den rechtlich zulässigen Mietzins haben. Lassen Sie sich von uns beraten – bei WOHNCLOUD kennen wir die Feinheiten des Mietrechts und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite!
Neue Regelungen für Kurzzeitvermietungen in Wien
Seit dem 1. Juli 2024 gelten in Wien neue Regelungen für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Die gewerbliche Kurzzeitvermietung ist auf maximal 90 Tage pro Jahr beschränkt. Wenn Sie über diese Frist hinaus vermieten möchten, ist eine Ausnahmebewilligung erforderlich, die für maximal 5 Jahre gilt. Hierbei ist die Zustimmung aller Miteigentümer unerlässlich. Zudem dürfen die Wohnungen nicht in Wohnzonen liegen. Die Wohnzonen können jederzeit bei uns erfragt werden.
Der Unterschied zwischen Wohn- und Nutzfläche
Ein häufiges Anliegen unserer Kunden ist die Klärung der Begriffe „Wohnfläche“ und „Nutzfläche“. Laut dem österreichischen Wohnungseigentumsgesetz umfasst die Wohnfläche die Wohnnutzfläche einer Wohnung, also alle bewohnbaren Räume wie Schlafzimmer, Wohnzimmer und Badezimmer. Balkone und Terrassen zählen zu 25 % zur Wohnnutzfläche, während beheizbare Wintergärten mit 50 % angerechnet werden.
Die Nutzfläche hingegen bezieht sich auf die gesamte Bodenfläche abzüglich der Wandstärken und Durchbrechungen. Hierbei ist zu beachten, dass auch die Fläche unter Dachschrägen zur Nutzfläche gehört, während Treppen, Balkone und Zubehörobjekte wie Kellerabteile nicht dazu zählen.
Ihr Partner für rechtliche Klarheit
Bei WOHNCLOUD Immobilien GmbH sind wir darauf spezialisiert, Ihnen die komplexen Aspekte des Immobilienrechts verständlich zu machen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicher und erfolgreich in den Immobilienmarkt einzutauchen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung – denn unser Motto lautet: heute geben wir ALLES und morgen noch ein bisschen MEHR